Nach dem Überweisungsgesetz müssen Überweisungen in Euro
- innerhalb der EU innerhalb von 5 Bankarbeitstagen
- innerhalb Deutschlands innerhalb von 3 Bankarbeitstagen
- innerhalb eines Institutes, aber zwischen verschiedenen Zweigstellen oder zwischen Haupt- und einer Zweigstelle innerhalb von zwei Bankarbeitstagen
- innerhalb des gleichen Institutes binnen eines Bankarbeitstages
dem Empfänger gutgeschrieben werden.
Dabei sind einige Dinge zu beachten:
- Jede Bank hat einen Annahmeschluß für Überweisungen (zwischen 12 und 15 Uhr). Überweisungen, die später eintreffen, werden erst am nächsten Tag ausgeführt, entsprechend beginnen die Fristen gem. Gesetz erst am nächsten Tag zu laufen.
- "Bankarbeitstag" ist nicht gleich "Werktag". So sind Samstage, Heiligabend und Silvester keine Bankarbeitstage. In diversen Bundesländern gibt es weitere Tage, die nicht als Bankarbeitstag gelten, so z.B. in der Rheinschiene der ein oder andere Tag um Karneval.
- Für fehlerhaft bzw. unvollständig ausgefüllte Überweisungen gelten die genannten Fristen nicht.
Erfolgt die Überweisung nicht fristgerecht, ist das Kreditinstitut verpflichtet, dem Überweisenden den Überweisungsbetrag für die Dauer der Verspätung zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (derzeit 2,57% siehe dazu
http://www.bundesbank.de -->aktuelle Zinssätze) pro Jahr. Dies ist unabhängig davon, welches beteiligte Insitut die Verzögerung verschuldet hat. Es haftet das Insitut, welches mit der Überweisung beauftragt wurde.
Originaltext des Überweisungsgesetzes hier:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b199039f.pdf