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Autor Thema: Jugendschutz: Pac-Man ab 18  (Gelesen 59 mal)
Elessar
Zaubermeister
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1222


Freue mich uber viele nette Spielrunden, mit Bekannten u. Unbekannten...Spiele vieles -frag nach ;o)


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« am: 05.04.2003, 04:00:53 »

... sollte uns das zu denken geben ?

aus PC Games Online:

"Pac-Man - freigegeben ab 18 Jahren, nur zu verkaufen gegen Vorlage des Personalausweises. Wusstet Ihr das schon?"


"Das neue Gesetz stellt digitale Kultur unter Generalverdacht: Alle Computerspiele sind für Kinder und Jugendliche gefährlich, bis im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nennt das der Jurist." Sagt Klaus-Peter Gerstenberger, Leiter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in einem Interview mit der Website Heise.de.

Generell "jugendgefährdend" sind nach der neuen Regelung zunächst einmal ältere Spiele - "weil Spiele, die vor 1994 veröffentlicht wurden, überhaupt keine USK-Freigabe haben können, da es die USK da schlicht noch nicht gab. Und keine USK-Freigabe heißt striktes Jugendverbot...", so Gerstenberger. "Den guten alten Pac-Man wird es nur noch für Erwachsene geben. Roll Eyes Roll Eyes Der Spiele-Flohmarkt ist tot. Versandhandel mit historischen Originalen findet nicht mehr statt. Hier wird das Medium als historisches Kulturgut schwer getroffen. Und Arbeitsplätze werden vernichtet."

...


Gruss,
Elessar
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Verrücktheit ist unendlich faszinierender als Intelligenz, unendlich tiefgründiger. Intelligenz hat Grenzen, Verrücktheit nicht.
________________________________________________________
Achtung:
Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler in diesem Text sind gewollt und testen nur Eure Sprachbegabung!
Außerdem gehören sie mir, mir ganz allein... keiner darf sie haben!!!
Subudei
Zaubermeister
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Beiträge: 502



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« Antworten #1 am: 05.04.2003, 15:12:01 »

ööööhm
...gilt, glaub ich, vor allem während des ersten Aprils  Grin

Subudei
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Bürger aus Mysteria
postman19
Zaubermeister
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1078

<b>Bürger von GI2<br> Mitglied der Ligrettogilde</b>


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« Antworten #2 am: 05.04.2003, 15:33:20 »

Es geht ja nicht ums ned glauben, nur Trat am 1.4 das neue Jugendschutzgesetz tatsächlich in Kraft. Wo drin steht dass alle Spiele die nicht getestet wurden, die dann im Handel nur unter Vorlage des Personalausweises verkauft werden dürfen. Womit wohl ausländische Spiele ziemliche Probleme haben dürften.

posti

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Es gibt 10 Sorten von Informatikern - diejenigen die Binärzahlen  verstehen und die, die es nicht tun.
Subudei
Zaubermeister
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 502



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« Antworten #3 am: 06.04.2003, 15:30:54 »

AHA *GG

Subudei
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Bürger aus Mysteria
Cherubim
Zauberlehrling
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 53


chaotisch, hmmm ja ich denke schon!!!!

TIMMYTOBY
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« Antworten #4 am: 07.04.2003, 04:18:32 »

Das neue Gesetzt hat aber nicht nur  Nachteile:

Da die USK jetzt staatlich anerkannt ist werden erstens mal sowieso alle (Oder doch fast alle) Spiele eine Bewertung erhalten. Okay, importierte nicht, aber das jetzt mal aussen vor. Dafür ist es jetzt auch völlig ausgeschlosssen, dass erst ein Spiel freigegeben wir für 16 und dann doch noch von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt wird, was ja bisher immer noch der Fall war.

Wenn jetzt einmal 16 drauf steht hat die Prüfstelle Pech gehabt.

Ausserdem denke ich, bisher ist man doch auch an alle Spiele gekommen, egal ob Index oder nicht  Wink
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Make me GLOW
Toledus
Zaubermeister
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1906


Ich liebe es zu Spielen. Vor allem Attika hat es mir angetan :-)


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« Antworten #5 am: 07.04.2003, 12:30:42 »

ist C&C Generals nicht als ab 16 eingestuft worden?

Toledus
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Das Leben ist zu kurz, um es mit dummem Streit zu vergeuden Wink
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