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Autor Thema: Anklage  (Gelesen 214 mal)
Speedy-
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Roter Teufel aus Leidenschaft.


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« am: 06.03.2004, 01:14:53 »

Hiermit erhebe ich Anklage gegen den Bürger Nessi, geb. am 15.07.2001 in ARMfeld. Beruf: Seeungeheuer.

Ihr wird folgendes zu Last gelegt:

Am 05.03.04 hat Sie wiederholt im Channel #Betzenberg, mich, Speedy-, Bürger aus GameIsland2, des Amtsmissbrauchs beschuldigt.
Daher stelle ich Unterlassungsklage wegen übler Nachrede.

Beweismaterial:

Nessi: mehrfacher Mißbrauch von Adminrechten
Speedy- kann sich an keinen Missbrauch erinnern
Nessi: du machst das ständig, da fällt dir das schon gar nciht mehr auf


Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich weiter keine Auskunft geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an meinen Anwalt.  Wink


« Letzte Änderung: 06.03.2004, 01:15:40 von Speedy- » Gespeichert

Nessi
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Ich bin eine Frau, ich bin blond und über 30 - also seid nachsichtig ;-).


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« Antworten #1 am: 06.03.2004, 04:12:00 »

Zitat
Hiermit erhebe ich Anklage gegen den Bürger Nessi, geb. am 15.07.2001 in ARMfeld. Beruf: Seeungeheuer.

Zu allererst heißt es Bürgerin Nessi, bitte. Soviel Zeit muß sein Wink.

Zitat
Ihr wird folgendes zu Last gelegt:

Am 05.03.04 hat Sie wiederholt im Channel #Betzenberg, mich, Speedy-, Bürger aus GameIsland2, des Amtsmissbrauchs beschuldigt.
Daher stelle ich Unterlassungsklage wegen übler Nachrede.

Beweismaterial:

Nessi: mehrfacher Mißbrauch von Adminrechten
Speedy- kann sich an keinen Missbrauch erinnern
Nessi: du machst das ständig, da fällt dir das schon gar nciht mehr auf


Nachdem bei der Aufnahme der Personalien ja bereits derart geschlampt wurde, zieht sich diese Schlamperei weiter bis hin zur unrechtmäßigen Anklage. Die Angeklagte hat sehr wohl die Wahrheit gesagt und somit ist der Sachverhalt der Verleumdung nicht mehr gegeben.

Folgende Sachverhalte verdeutlichen den Amtsmißbrauch des Admins Speedy-:


- er betritt wiederholt ohne Einladung fremde Stadtchats
Angeführte Zeugen: div. Bürger der Stadt Babylon

- er verwandelt die Angeklagte ohne deren Einwilligung in diverse Tiere
Angeführte Zeugen: nurmalso, BM der Stadt Babylon

- er enthebt die Angeklagte mehrfach und ohne ersichtlichen Grund - nur aus Gründen persönlicher Rache und Genugtuung - ihres Amtes als Forumsmoderatorin
Angeführte Zeugen: Yordan, sowie alle forumslesenden Bürger der Stadt Babylon

- er läßt sich aufgrund seiner Adminrechte von höherrangigen Usern weder beamen noch kicken

Als das belegt zur Genüge die Unschuld der Angeklagten, da obige Aussagen ihre Aussagen im vom Kläger zitierten Channel untermauern.


Im Gegenzug wird der Kläger von der Angeklagten verklagt:

Amtsmißbrauch in mehreren, z.T: schwerwiegenden Fällen:

- Verletzung des Stadtchats, Einmischung in stadtinterne Angelegenheiten und Volksverhetzung

- seelische Grausamkeit gegenüber der Angeklagten durch Verwandlung derselben in Tiere

- Behinderung der Tätigkeiten der Angeklagten durch Entziehung der Moderatorenrechte



Ich denke, das Gericht kann sich diesen eindeutigen Fakten nicht entziehen.

Ich beantrage eine Aufhebung des Verfahrens gegen die Angeklagte, sowie eine neues Verfahren gegen den ehemaligen Kläger.


LG
Nessi

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Speedy-
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« Antworten #2 am: 06.03.2004, 04:43:45 »

Zitat

Zu allererst heißt es Bürgerin Nessi, bitte. Soviel Zeit muß sein Wink.


Dies konnte durch die Angeklagte weder bewiesen, noch durch eine andere Person bezeugt werden.  Tongue

Zitat

Nachdem bei der Aufnahme der Personalien ja bereits derart geschlampt wurde, zieht sich diese Schlamperei weiter bis hin zur unrechtmäßigen Anklage. Die Angeklagte hat sehr wohl die Wahrheit gesagt und somit ist der Sachverhalt der Verleumdung nicht mehr gegeben.

Folgende Sachverhalte verdeutlichen den Amtsmißbrauch des Admins Speedy-:


- er betritt wiederholt ohne Einladung fremde Stadtchats
Angeführte Zeugen: div. Bürger der Stadt Babylon


Hierzu würde ich gerne den Zeugen Heile bitten, Stellung zu nehmen, der mich vor jedem Beitritt in den Channel eingeladen hatte. Es sei denn es hatte administrative Gründe.

Zitat

- er verwandelt die Angeklagte ohne deren Einwilligung in diverse Tiere
Angeführte Zeugen: nurmalso, BM der Stadt Babylon


So lasset nurmi sprechen.  Grin

Zitat

- er enthebt die Angeklagte mehrfach und ohne ersichtlichen Grund - nur aus Gründen persönlicher Rache und Genugtuung - ihres Amtes als Forumsmoderatorin
Angeführte Zeugen: Yordan, sowie alle forumslesenden Bürger der Stadt Babylon


Die o.a. Enthebung wurde auf Verlangen der babylonischen Führung vollzogen, da keine Stadtzugehörigtkeit festgestellt wurde.

Zitat
- er läßt sich aufgrund seiner Adminrechte von höherrangigen Usern weder beamen noch kicken


Das gehört wohl mehr in den Bereich FeatureRequest.  Wink

Zitat

Als das belegt zur Genüge die Unschuld der Angeklagten, da obige Aussagen ihre Aussagen im vom Kläger zitierten Channel untermauern.


Nicht sehr stabil die Mauer, oder?  Grin


Zu der Re-Klage möge sich bitte mein Anwalt äussern  Smiley
« Letzte Änderung: 06.03.2004, 04:45:14 von Speedy- » Gespeichert

Nessi
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« Antworten #3 am: 06.03.2004, 14:28:08 »

Zitat
Dies konnte durch die Angeklagte weder bewiesen, noch durch eine andere Person bezeugt werden.  Tongue

Das dürfte das geringste aller Probleme darstellen. Dafür kann ich bei Bedarf genügend Zeugen benennen Wink.

Zitat
Hierzu würde ich gerne den Zeugen Heile bitten, Stellung zu nehmen, der mich vor jedem Beitritt in den Channel eingeladen hatte.


Die Entscheidung, wer den Stadtchannel Babylons betreten darf, obliegt einzig und alleine dem Stadtrat. Und Heile - obgleich Ehrenstadtratsmitglied - steht es mitnichten zu, diese Entscheidung allein zu treffen  Tongue Tongue Tongue

Zitat
Es sei denn es hatte administrative Gründe.

Ich bitte um Erklärung und Belegung dieser schwammigen Aussage.

Zitat
So lasset nurmi sprechen.

Das Gericht ruft den Zeugen nurmalso in den Zeugenstand:
Herr nurmalso, bedenken Sie, daß sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen und nichts als die reine Wahrheit. Bei einer Falschaussage können sie zu einer Freiheitsstrafe bis zu, na das wissen Sie ja selbst, verurteilt werden.

Zitat
Die o.a. Enthebung wurde auf Verlangen der babylonischen Führung vollzogen, da keine Stadtzugehörigtkeit festgestellt wurde.


Die Enthebung wurde von dem Angeklagten eigenmächtig durchgeführt und fußte lediglich auf vorsätzlichen Fehlinterpretationen der Aussagen der babylonischen Stadtführung.
Zudem ist die Aussage, es wurde keine Stadtzugehörigkeit festgestellt, ebenfalls falsch. Die zuvor Angeklagte war wohl Bürgerin einer Stadt, wenngleich zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Kurzurlaubes nicht Bürgerin der Stadt Babylon.
Davon ab gibt es kein Gesetz, daß für einen Forumsmoderator die Zugehörigkeit zu der entsprechenden Stadt voraussetzt.


Zitat
Nicht sehr stabil die Mauer, oder?  Grin


Die Gegenargumentation des Angeklagten konnte somit in jedem Punkt durch die Klägerin entkräftet werden.
Der Einspruch des Angeklagten wurde hiermit abgelehnt.

Das Hohe Gericht zieht sich hiermit zur Beratung zurück.


LG
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Moecck
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« Antworten #4 am: 06.03.2004, 15:49:14 »

Hey Nurmi,

wären das nicht zwei Aspiranten oder Transpiranten oder doch Aspirin??? für ein Jeckengericht Grin

Die juristische Wortwahl lässt doch auf eine Karriere als Richterin (ups, hätte ich fast vergessen) oder Richter  hoffen.

Fortsetzung wird bestimmt folgen Wink

Moecck
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nurmalso
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30-jaehriger Babylonier und Siedlersuechtiger! Bin aber auch mal fuer eine Partie St.Petersburg, Emerald, KuK, LC, CC/E/JuS/HuB, Tongiaki, Soccer, Funkenschlag oder SanJuan zu haben. ;-)


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« Antworten #5 am: 06.03.2004, 17:22:22 »

Zitat

So lasset nurmi sprechen.  Grin


Zu der Klage hat Herr Speedy- schon umfassend ausgeführt. Da ich aber explizit zu einem Punkt Stellung nehmen soll, werde ich dies tun:

Zitat
- er verwandelt die Angeklagte ohne deren Einwilligung in diverse Tiere
Angeführte Zeugen: nurmalso, BM der Stadt Babylon


Es ist Herrn Speedy- nicht möglich einen anderen Nick in Zitat "diverse Tiere" zu verwandeln. Demzufolge hätte die Beklagte Frau Nessi gleichzeitig z.B. in einen Hund und eine Katze verwndelt werden müssen. Ich habe nicht beobachten können, dass Frau Nessi gleichzeitig mehrere derartiger Tiereigenschaften durch Herrn Speedy- zugekommen sind. Im Übrigen ist Frau Nessi bereits ein Tier (s. Signatur)

Nun zur Re-Klage:

Zitat
Amtsmißbrauch in mehreren, z.T: schwerwiegenden Fällen:

- Verletzung des Stadtchats, Einmischung in stadtinterne Angelegenheiten und Volksverhetzung

- seelische Grausamkeit gegenüber der Angeklagten durch Verwandlung derselben in Tiere

- Behinderung der Tätigkeiten der Angeklagten durch Entziehung der Moderatorenrechte



Der Reihe nach:

a) Verletzung des Stadtchats:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie ein Stadtchat verletzt werden kann. Der Stadtchat hat jedenfalls nicht über Schmerzen oder auch nur Unbehagen geklagt.

b) Einmischung in stadtinterne Angelegenheiten:
Zunächst bleibt der Vorwurf viel zu vage und wenig konkret. Nimmt man die letzten stadtinternen Angelegenheiten (Abhaltung einer BGV, Bau zweier neuer Gebäude incl. deren Namensgebung und Ortsfestlegung) wird man vergeblich eine Einmischung von Herrn Speedy- suchen.

c) Volksverhetzung
§ 130  Volksverhetzung
  (1)  Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Dieser Tatbestand ist so sehr aus der Luft gegriffen, dass sich eine weitere Stellungnahme offensichtlich erübrigt. Rechtliche Schritte aufgrund dieser infamen Unterstellung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

d) Tierverwandlung
Dazu wurde oben bereits ausgeführt.

e) Behinderung der Tätigkeiten der Angeklagten durch Entziehung der Moderatorenrechte
Hierzu hat Herr Speedy- bereits zutreffend ausgeführt, dass Frau Nessi zu dieser Zeit keine Bürgerin der Stadt Babylon war. Frau Nessi möge ein anderes Stadtforum benennen, in dem ein Nichtstadtmitglied Moderatorenbefugnisse inne hat. Für diese Regel braucht es kein Gesetz, da es aus sich selbst heraus verständlich ist.
(Anm.: Wieso sollte Stefan Raab beispielsweise "Wetten dass..." moderieren ? Das machen nunmal Angestellte des ZDF)

Soviel dazu :-)

Aber das Beste ist folgendes: Zuerst findet sich Frau Nessi mit der Rolle der Beklagten, naja "Angeklagten" ab.
Dann erhebt sie "Re-Klage":

Zitat
Ich beantrage eine Aufhebung des Verfahrens gegen die Angeklagte, sowie eine neues Verfahren gegen den ehemaligen Kläger.


Doch dann plötzlich schwingt sie sich doch zum Richter auf  Roll Eyes

Zitat
Die Gegenargumentation des Angeklagten konnte somit in jedem Punkt durch die Klägerin entkräftet werden.
Der Einspruch des Angeklagten wurde hiermit abgelehnt.
Das Hohe Gericht zieht sich hiermit zur Beratung zurück.


Ein schwacher Versuch die Klage des Herrn Speedy- abwiegeln zu wollen, um die eigene gleichzeitig zu untermauern.

Lieben Gruß,
nurmalso (noch Anwalt des Herrn Speedy- ;-))

Gespeichert

Du denkst, dass ich mit meiner Meinung falsch liege ??
 Naja, jedenfalls bin ich nicht allein:
 
 "Ich denke, dass es einen Weltmarkt für vielleicht fünf Computer gibt".
 Thomas Watson, Vorsitzender von IBM, 1943
 "Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand einen Computer in seinem Haus wollen würde".
 Ken Olson, Präsident, Vorsitzender und Gründer von Digital Equipment Corp., 1977
 "Wir mögen nicht deren Geräusche, und Gitarrenmusik ist am Aussterben".
  Decca Recording Co, zurückweisend zu den Beatles, 1962.
egard
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Landei wie's im Buche steht :-)


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« Antworten #6 am: 06.03.2004, 18:06:01 »

Wo muss man Spam melden? Grin Grin Grin
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Nessi
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« Antworten #7 am: 06.03.2004, 18:45:54 »

Zitat
Wo muss man Spam melden? Grin Grin Grin

Bei dem/der Moderator/in des Forums  Grin Grin Grin


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« Antworten #8 am: 06.03.2004, 19:34:27 »

Zitat

Es ist Herrn Speedy- nicht möglich einen anderen Nick in Zitat "diverse Tiere" zu verwandeln. Demzufolge hätte die Beklagte Frau Nessi gleichzeitig z.B. in einen Hund und eine Katze verwndelt werden müssen. Ich habe nicht beobachten können, dass Frau Nessi gleichzeitig mehrere derartiger Tiereigenschaften durch Herrn Speedy- zugekommen sind. Im Übrigen ist Frau Nessi bereits ein Tier (s. Signatur)

Die Wortwahl "diverse" impliziert in keinster Weise die Gleichzeitigkeit. Zur allgemeinen Verdeutlichung: die Verwandlungen fanden innert kurzer Zeit nacheinander statt.
Und die Tatsache, daß Frau Nessi ein Seeungeheuer ist, berechtigt den nun Beklagten noch lange nicht dazu, sie in andere Tiere zu verwandeln; insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß Herr Speedy- ja selbst dem Tierreich angehört (man beachte ebenfalls seine Sig., sofern er sie nach diesem Posting nicht ändert).
Vielleicht ist hierin ja auch der Grund der Anklage des Herrn Speedy- gegen Frau Nessi zu sehen? Wink

Zitat
a) Verletzung des Stadtchats:
Es entzieht sich meiner Kenntnis, wie ein Stadtchat verletzt werden kann. Der Stadtchat hat jedenfalls nicht über Schmerzen oder auch nur Unbehagen geklagt.


Herr nurmalso, Sie enttäuschen mich. Als kompetenter Rechtsberater sollte ihnen der juristische Begriff der Verletzung vertraut sein. Da dies zur Allgemeinbildung selbst nicht juristisch geschulter Personen zählt, werde ich es an dieser Stelle auch nicht weiter ausführen. Für private Nachhilfestunden (in Rechtsfragen) stehe ich ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Zitat
b) Einmischung in stadtinterne Angelegenheiten:
Zunächst bleibt der Vorwurf viel zu vage und wenig konkret. Nimmt man die letzten stadtinternen Angelegenheiten (Abhaltung einer BGV, Bau zweier neuer Gebäude incl. deren Namensgebung und Ortsfestlegung) wird man vergeblich eine Einmischung von Herrn Speedy- suchen.

Nun gut, dann muß ich präziser werden. Mitnichten zählen nur solche "Großereignisse" wie BGV und Bauplanung zu den erwähnten Stadtinterna. Alleine der verbale Austausch der Bürger im Stadtchat, mal ganz abgesehen von z.T. sehr privaten Äußerungen, fällt unter den Gesichtspunkt stadtinterner Angelegenheiten. So hat Herr Speedy- sich z.B. durch den unberechtigten Aufenthalt im babylonischen Stadtchat unberechtigterweise am Genuß von Heilegeist beteiligt, der sonst nur Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Babylon vorbehalten ist. Ein weiterer Punkt, der in die Anklageschrift aufzunehmen ist!

Zitat
c) Volksverhetzung
§ 130  Volksverhetzung
  (1)  Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
  1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Dieser Tatbestand wurde offensichtlich in den hervorgehobenen Punkte erfüllt:

zu 1. Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert
Dieser Tatbestand wurde erfüllt, als Herr Speedy- die Stadtführung aufforderte, eine Absetzung von Frau Nessi ihre Forumsmoderation betreffend gutzuheißen. Ohne eine eindeutige Aussage des Stadtrates abzuwarten hat der Angeklagte Äußerungen der Stadtführung aus dem Zusammenhang gerissen und zu seinen Gunsten verfälscht.

Die Willkürmaßnahme war die willkürliche,grundlose und sogar wiederholte! Enthebung von Frau Nessi von ihrem Amt als Forumsmoderatorin.

zu 2. böswillig verächtlich macht
Wie sonst würde das Gericht die Verwandlung eines stattlichen, stolzen Seeungeheuers in einen mickrigen, quackenden Frosch interpretieren? Huh


Zitat
e) Behinderung der Tätigkeiten der Angeklagten durch Entziehung der Moderatorenrechte
Hierzu hat Herr Speedy- bereits zutreffend ausgeführt, dass Frau Nessi zu dieser Zeit keine Bürgerin der Stadt Babylon war. Frau Nessi möge ein anderes Stadtforum benennen, in dem ein Nichtstadtmitglied Moderatorenbefugnisse inne hat.
 

Zum Durchforsten von 116 Stadtforum fehlt mir nun leider die Zeit. Da Gilden und Gildenforen der Sache nach durchaus mit Städten und Stadtforen vergleichbar sind, möchte ich hier gerade mal schnell ein Beispiel anführen:

Zitat
BohnDuell
Nein, diese Bohnen sind nicht zum Essen.
Moderatoren: sunskygirl, coyote74, Puff


Zitat
SchrilleStille
Ach Du meine Orangenhaut...
Moderatoren: sunskygirl, MrKronkorken


Ich hoffe, daß der Angeklagte seine Rechte fürderhin nicht nochmal mißbraucht, um o.g. Beweise aus der Welt zu schaffen.


Zitat
Aber das Beste ist folgendes: Zuerst findet sich Frau Nessi mit der Rolle der Beklagten, naja "Angeklagten" ab.
Dann erhebt sie "Re-Klage":


Angriff ist die beste Verteidigung Wink


Da die Klägerin nun ihrer Arbeitnehmerpflicht nachkommen muß, wird eine Vertagung der Verhandlung auf morgen beantragt.

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Heile
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Heile beim Livesiedeln.


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« Antworten #9 am: 06.03.2004, 20:53:25 »

Zitat
Hierzu würde ich gerne den Zeugen Heile bitten, Stellung zu nehmen, der mich vor jedem Beitritt in den Channel eingeladen hatte. Es sei denn es hatte administrative Gründe.


Jawoll das habe ich, und da ich das höchste Amt der BSW inne habe, stehe ich somit über dem Stadtrat  Grin Grin Grin

Zitat
Nun gut, dann muß ich präziser werden. Mitnichten zählen nur solche "Großereignisse" wie BGV und Bauplanung zu den erwähnten Stadtinterna. Alleine der verbale Austausch der Bürger im Stadtchat, mal ganz abgesehen von z.T. sehr privaten Äußerungen, fällt unter den Gesichtspunkt stadtinterner Angelegenheiten. So hat Herr Speedy- sich z.B. durch den unberechtigten Aufenthalt im babylonischen Stadtchat unberechtigterweise am Genuß von Heilegeist beteiligt, der sonst nur Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Babylon vorbehalten ist. Ein weiterer Punkt, der in die Anklageschrift aufzunehmen ist!


Dazu möchte ich sagen, das es alleine MEINER Entscheidung bedarf, wer Heilegeist trinken soll/darf, oder wie auch immer. Da dieser immer noch vom MIR gebraut wird, und eben deswegen alleine MIR gehört !!!!!!!!!!!! Und wenn ich Hr. Speedy- auf ein Gläschen einladen möchte, kann mir dies KEINER verbieten.
Des weiteren möchte ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten, das es in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, das einige Fässer von MEINE Heilegeist geklaut werden. Da nur Babylonier wissen können wo dieser gelagert wird, werden wir sicher schnell den/die Täter gefunden haben  Grin
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Heile ;-)
egard
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« Antworten #10 am: 07.03.2004, 00:48:57 »

Alo....alo i wars net Tongue
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« Antworten #11 am: 08.03.2004, 20:07:47 »

naja, egal, wann, wo und weswegen nessi angeklagt ist, der urteilsspruch lautet immer gleich: schuldig  Cool
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Ceryon
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FAIRspielt bis zum abwinken

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« Antworten #12 am: 08.03.2004, 20:28:08 »

Zitat
naja, egal, wann, wo und weswegen nessi angeklagt ist, der urteilsspruch lautet immer gleich: schuldig  Cool


Und was wäre, wenn ich Nessi anklagen würde, zu nett zu dir zu sein, prof? Wäre sie dann auch schuldig?

Verallgemeinerungen sind zu kritisch, als daß man sie hier anwenden kann. Mäßige er sich also!

Gruß Ceryon
« Letzte Änderung: 08.03.2004, 20:28:56 von Ceryon » Gespeichert

Man kann einen Menschen beim Spiel in einer Stunde
besser kennen lernen, als im Gespräch in einem Jahr.


-- Platon
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« Antworten #13 am: 09.03.2004, 16:48:29 »

Zitat
Und was wäre, wenn ich Nessi anklagen würde, zu nett zu dir zu sein, prof? Wäre sie dann auch schuldig?

Örgs, ich glaube, da könnte mich nicht mal nurmi raushauen Embarrassed Roll Eyes Grin Grin. In diesem Punkt bin ich wohl eindeutig schuldig im Sinne der Anklage....


LG
Nessi
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« Antworten #14 am: 12.03.2004, 22:39:57 »

Zitat

..... bin ich wohl eindeutig schuldig im Sinne der Anklage....


LG
Nessi



Das werte ich mal als Geständnis  Grin

Sollte noch eine öffentliche Entschuldigung nachgereicht werden, werde ich meine Anklage zurückziehen.  Cool
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