Bekanntmachung
der Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen - Frauenhalteverordnung -
(FHaltVO)
vom 16.08.2000
Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutz- gesetzes (BGBL Nr. 584/1973), in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1Allgemeine Bestimmungen (1) AnschaffungNehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Aus- wahl Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen. Viele Exemplare streunen orientierungs- los herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 1 sollte daher sorgfältig geprüft werden.
(2)Fortpflanzung Frauen sind das ganze Jahr über läufig und ver- halten sich auch dementsprechend, wenn nicht gerade eine Migräne vorgeschoben wird. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Sterilisation, denn ständig schwangere Frauen sind nur bedingt arbeitsfähig und verzehren Kombina- tionen aus Hering und Himbeeren
(3)ErnährungWie der Mensch ist auch die Frau ein Alles- fresser. Man sollte ihr neben Katzenfutter auch ab und zu frisches Gemüse verabreichen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell putzen und waschen. Zuviel Grünfutter" ist aber zu vermeiden, da damit die Meckerfähigkeit gesteigert wird.
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gemäß BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
(1) Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut im Bett, ...)
(2) Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
(3) Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
(4) PflegeSorgen Sie dafür, dass sie sich genau einmal am Tag wäscht, um die Folgekosten (Feuchtigkeits- cremes) zu begrenzen. Um Verletzungen vorzu- beugen, sollten die Nägel regelmäßig nachge- schnitten werden. Haarpflege sollte durch Perücken vorzugsweise Einkauf nach Karneval in Spezialgeschäften ersetzt werden. Der Bezug von Duftwässern sollte budgetiert werden.
Sie ist reich oder Filmstar oder beides!
(5) UnterbringungMann sollte sie nicht den ganzen Tag ein- sperren, da sie sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Rasenschnitt per Nagelschere), sollte sie möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo sie etwas Auslauf hat. Dabei empfiehlt es sich, Schaufenster zu meiden! Sonst besteht Reißge- fahr für die Halskette aus Schwedenstahl!
(6) AusbildungEmpfehlenswert ist die Anschaffung einer be- reits ausgebildeten und arbeitswilligen Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungs- kursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie Fuß", Platz", Kusch", Hol Bier" erleichtert die Haltung der Frau erheblich und ist selbst entgegen bestehender Theorien von Frauen erlernbar.
Soooo nu wisst ihr wie man Frauen hält *fgggg

Nena, datt zum schreien findet *g*