Moin,
nehmt Abschied von allem, was Ihr an Foren so kennt

Wie das Hamburger Landgericht findet:
Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken.
Mit anderen Worten: in Zukunft müssen Forenbeiträge vorab genehmigt werden, bevor sie geschrieben werden (in letzter Konsequenz).
Heiseartikel