Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren

+  BrettspielWelt
|-+  Community
| |-+  Allgemeiner Chat (Moderatoren: campino, Peace)
| | |-+  Jemand hier, der sich gut mit dem Mietrecht (Mietminderung) auskennt?
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Jemand hier, der sich gut mit dem Mietrecht (Mietminderung) auskennt?  (Gelesen 637 mal)
Elka
Global Moderator
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1343



Profil anzeigen
« am: 07.08.2007, 21:32:22 »

Hi,  Smiley

wir haben leider ein paar besonders nette Exemplare an Mietern erwischt (mit dem Haus gekauft, die hätt ich nie genommen Wink ).

Folgendes:

Eine Balkonsanierung war zwingend notwendig. Der Belag war defekt, der Beton hat schon Schaden genommen. Wir haben nun nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung innerhalb von drei Wochen

a) eine Betonsanierung durchgeführt
b) einen neuen Balkonbelag anbringen lassen
c) ein neues Balkongeländer anbringen lassen

Nun haben uns die Mieter wegen der Unbenutzbarkeit des Balkons die Kaltmiete um 10 % gekürzt.

Zudem waren sie während der Sanierung auch noch mind. eine Woche im Urlaub. Handwerker mussten auch keine durch ihre Wohnung. Die Unannehmlichkeiten hielten sich also in Grenzen.

Ist das rechtens? Ich habe leider über Google nix brauchbares gefunden.

Über einen Tipp, wie wir da verfahren sollen wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
Elka
Gespeichert

Hush
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1387



Profil anzeigen WWW
« Antworten #1 am: 07.08.2007, 21:41:20 »

Hier findest Du eine recht ausführliche Erklärung aus Mietersicht. Immer gut zu wissen, was die andere Seite darf.

LG Hush
Gespeichert

 
Wir wissen wohl was wir sind aber nicht was wir sein können.
Elka
Global Moderator
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1343



Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 07.08.2007, 22:00:09 »

Danke Hush,

doch das hilft nicht so wirklich weiter. Soweit konnte ich auch schon googeln.  Wink

Die Frage ist, ob es rechtens ist, wegen einer 3-wöchigen Unbenutzbarkeit des Balkons (effektiv 2, wegen Urlaub des Mieters) die Monatsmiete um 10 % zu kürzen.

Die zwingend nötigen Bauarbeiten sind schnellstmöglich durchgeführt worden. Sind wir da wirklich schadensersatzpflichtig?

LG
Elka

« Letzte Änderung: 07.08.2007, 22:18:59 von Elka » Gespeichert

Wichtelfee
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 967


Bin umgeben von Besserwissern, und das ist gut so.


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 07.08.2007, 22:19:03 »

Hallo Elka,

für solch spezielle Interessensgebiete kann ich nur empfehlen, Dich im Forum von http://wer-weiss-was.de zu erkundigen, hier im Brett Mietrecht (links oben im kleinen Frame bis zum Thema "Recht" scrollen).
Da werden Sie von Experten geholfen  Wink.

Gruß,
Wichtelin
Gespeichert

TorstenK
Zaubergehilfe
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5



Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 07.08.2007, 22:32:55 »

Ja schau mal bei wer-weiss-was bzw. in solchen rechtformen nach.. dort musst du aber aufpassen, dass du in der 3.person singular schreibst. dabei dürfen keine namen fallen, weil es sonst eine rechtshilfe ist und die ist nicht umsonst..
Gespeichert
Paris2
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2174


Nein, ich bin nicht die Hilton :-)


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 07.08.2007, 22:33:42 »

Hi,

ich hab auf die schnelle auch nur Forumsbeiträge überflogen und scheinbar ist das von Fall zu Fall unterschiedlich.

Mietminderungen sind wohl im Bereich von 3-15% der Kaltmiete zulässig. Dann kommt es auch darauf an, in welcher Jahreszeit die Reparaturen durchgeführt werden...

Zitat
   Der Balkon ist wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar - 3 % Mietminderung ~ LG Berlin, MM 86, 327
Zitat
Der Balkon ist nicht zu benutzen, weil sich dort häufig streunende Katzen, die von Mitbewohnern durch Füttern herbeigelockt werden, aufhalten - 15 % Mietminderung ~ AG Bonn WuM 86, 212; AG Eschweiler, WuM 94, 427

Gespeichert

  
Classic_Fruits
Zaubergehilfe
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2



Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 07.08.2007, 22:43:50 »

Die Rechtsformen sind gut.

ich hatte mal ein Problem mit einem handyladen. Und die Profis von www. recht.de konnten mir schnell helfen.

Viel Glück
Gespeichert
Ceridwen
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1082


Zumeist freundliche, leicht verrückte, spiele- und kommunikationssüchtige Keltin - für mehr einfach


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 08.08.2007, 12:19:24 »

Bei Problemen in Mietsachen würde ich mich als Vermieter als erstes an die örtliche Vertretung von Haus&Grund wenden, die machen sowas ständig.

Gruß

Ceri
Gespeichert

Beste Grüße!

Eure Ceri! Smiley
C46 – Zauberwald       
              
              
(Vögtesse)
Enomine
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1327


Bunt ist das Dasein und Granatenstark und...... VOLLE KANNE HOSCHIS!

482799154 JoergPilawa@hotmail.com cap_capper
Profil anzeigen WWW
« Antworten #8 am: 08.08.2007, 12:22:45 »

Huhu,

ganz interessanter Fall.

Die Frage ist, ob überhaupt die Mietminderung rechtens ist, da vorher angekündigt wurde, dass der Balkon saniert wird.
Des Weiteren war die Mietpartei 1 Woche nicht anwesend.

Es werden ja auch keine Mieten gekürzt, wenn z. B. ein Haus gestrichen werden muss.

Und wenn überhaupt Mietminderung, dann 3%.

Aber hier ist eine interessante Seite:

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/mmlex/index.html

Gruß Eno
Gespeichert

Enomine
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1327


Bunt ist das Dasein und Granatenstark und...... VOLLE KANNE HOSCHIS!

482799154 JoergPilawa@hotmail.com cap_capper
Profil anzeigen WWW
« Antworten #9 am: 09.08.2007, 11:48:29 »

Hier das dürfte sehr interessant sein:

Der Mieter hat Maßnahmen des Vermieters, die zur Erhaltung des Mietgegenstandes erforderlich sind sowie Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums nach Maßgabe des § 554 BGB zu dulden. Der Mieter hat dabei die in Betracht kommenden Räume nach vorheriger Terminabsprache zugänglich zu halten und darf die Ausführungen der Arbeiten nicht schuldhaft behindern oder verzögern. Anderenfalls haftet er für die hierdurch entstandenen Schäden.

Soweit der Mieter die Arbeiten zu dulden hat, kann er weder den Mietzins mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadenersatz verlangen. Ein Minderungsrecht steht dem Mieter jedoch für den Fall zu, dass die Maßnahmen des Vermieters den Gebrauch der Mieträume ganz ausschließen, erheblich beeinträchtigen oder zu besonderen Belästigungen des Mieters führen.
Gespeichert

Elka
Global Moderator
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1343



Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 09.08.2007, 14:38:42 »

Alles nicht ganz so einfach...

bei wer-weiß-was werde ich es versuchen. Allerdings musste man da nach der Registrierung 24 Stunden warten, bis man etwas schreiben darf. Etwas lästig, das.

Haus&Grund macht leider auch nichts umsonst Roll Eyes , die Beiträge sind recht teuer. Sollten sich allerdings die Probleme häufen, werden wir wohl eintreten müssen.

@Enomine, hast du mir die Quelle von deinem letzen Beitrag?

Vielen Dank euch allen.

LG
Elka
Gespeichert

Enomine
Zaubermeister
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1327


Bunt ist das Dasein und Granatenstark und...... VOLLE KANNE HOSCHIS!

482799154 JoergPilawa@hotmail.com cap_capper
Profil anzeigen WWW
« Antworten #11 am: 09.08.2007, 14:43:16 »

Im BGB ab §549.
Für dich dürfte aber §554 der wesentliche sein.

Gruß Eno
Gespeichert

Sveni
Zauberer
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 273


jo

487482344
Profil anzeigen
« Antworten #12 am: 16.08.2007, 15:18:34 »

moin Elka,

ob und in welchem Umfang eine Mietminderung rechtens ist wirst du in keinem Gesetz und auch im Internet nicht finden. Es ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Ist zum nur einer von mehreren Balkonen betroffen, ist noch ein Garten vorhanden, haben die Mieter die Wohnung nur wegen des Balkons gemietet oder auch wie in deinem Fall konnten sie ihn überhaupt nutzen (Urlaub) etc.
Technisch ist es so, dass der Vermieter das Recht hat, einfach eben diesen Teil der Miete einzuhalten. Mieter behält die Kohle, Vermieter muss sich bewegen.

In deinem Fall würde ich dem Mieter einen Pauschalbetrag für die Reperaturzeiten anbieten und im selben Schreiben etwas von gesteigertem Wohnwert, hoher Inflation oder sonstigen preistreibenden Dingen faseln (blos nicht festlegen Grin). Im Grundtenor: Wir mussten sanieren, ihr sollt für die Unannehmlichkeiten (die garnicht soooo schlimm gewesen sein können) entschädigt werden - wenn ihr es nicht einseht, können wir auch anders!

Sven.
Gespeichert

handsigniert
syssy
Zaubergeselle
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 166


Spielt gern Mahjoong, TA, Ligretto, CCE und Halali. Ist aber auch fur alle anderen Spiele zu begeistern.


Profil anzeigen
« Antworten #13 am: 17.08.2007, 15:26:04 »

Hallo Elka,

hat sich das Problem inzwischen gelöst oder benötigst du noch Rat? Wenn ja, dann schicke mir doch mal eine Mail an sr@susan-reimann.de und ich frage meinen Mann. Er ist schließlich RA mit Spezifizierung auf Mietrecht (u.a.).

LG syssy
Gespeichert

Bis bald syssy
Noseman2
Zaubergeselle
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 137


Immer der Nase nach ;-)


Profil anzeigen
« Antworten #14 am: 18.08.2007, 13:44:35 »

Huhu,
ich würde denen auch einfach einen Brief schreiben und 'durch die Blume' mit einer Anhebung der Grundmiete drohen.
3% dürft Ihr ja eh jährlich erhöhen (alternativ alle drei Jahre um 10%). Nutzt Ihr diesen Rahmen aus? Wenn nein, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, um damit ggfs. anzufangen *g*
Dann überlegen es sich die Mieter vielleicht noch einmal in Ruhe.

Beste Grüße

Noseman2 - der selber Mieter ist und erst kürzlich verdammt miese Erfahrungen mit seinem Vermieter machen musste. Es gibt halt Idioten, auf beiden Seiten des Vertrages ;-)
Gespeichert

  Immer lächeln und WinXen! /room C205
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.15 | SMF © 2006-2009, Simple Machines
SMFAds for Free Forums
Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS